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Aus der Geschichte Garschönthals im Kreis Nikolsburg.

Entnommen der Pfarr-Chronik von Falkenstein und Schrattenberg, mit der Genehmigung von Geistlichem Rat  Pfarrer Jakob Denner aus Falkenstein und Herrn Pfarrer Burgmann aus Schrattenberg: Abschriften wurden angefertigt in den Jahren 1960 - 1962 und 1967 von Alois Berger (geb. am 5. Juni 1904 in Garschönthal), Schneidermeister und Kleinlandwirt in Garschönthal N. 114 bis 20. Mai 1945 (ab 20. Juli 1946 wohnhaft in Backnang, Südstr. 77, Deutschland). Mitarbeiter: Simon Wenzl N. 14, Landwirt, Leopold Wenzl N. 2, Maria Hatschunda, Leonhard Reinsperger.

Wann Garschönthal von der Pfarre Falkenstein zum Vikariat Steinebrunn kam, konnte nicht festgestellt werden. Hans von Fünfkirchen, ein eifriger Verfechter des Protestantismus, gewährte den Wiedertäufern seine Unterstützung. Er entzog der Pfarre Stützenhofen und den Benefizien, der Frauenkirche und Schloßkapelle sowie dem Vikariat Steinebrunn die Dotation und ließ sie eingehen. So fielen Stützenhofen und die zum Vikariat Steinebrunn gehörigen Orte Steinebrunn, Drasenhofen und Garsental (Garschönthal) wieder zurück an die alte Mutterpfarre Falkenstein. Später dann wurde das entlegene Garsental, für die Stolagebühren, wohl der Pfarre Schrattenberg zur Seelsorge überlassen, wurde aber im Pfarrverband der Mutterkirche festgehalten.

Hans von Fünfkirchen war zweifellos der bedeutendste seines Geschlechtes, er hatte die Herrschaft bis zu seinem Tode 1571 inne. Während dieser 33 Jahre bereitete er der Regierung mancherlei Ungelegenheiten und Sorgen, auch zwang er die Pfarrholden zu ungebührlichen Robot-leistungen, plünderte die der Herrschaft gehörigen Wälder und nützte die ungeordnete Zeit rücksichtslos zu seinem Vorteil aus.

Besonders waren es die Lichtensteiner, die große Teile vom Landgericht Falkenstein mit ihrem 1391 erworbenen Landgericht Feldsberg vereinigten, nämlich Kleinschweinbarth, Garsental, Königsbrunn, Poysdorf, Wilhelmsdorf und Wetzelsdorf. Dies konnte deshalb leicht geschehen, weil das Landgericht Falkenstein Bestandteil der landesfürstlichen Pfandherrschaft und Hans von Lichtenstein von 1369 - 1395 Pfandinhaber war. Aber auch sonst vermochten die Landesfürsten nicht, die Zersplitterung der Landgerichte zu verhindern.

Das Amt Falkenstein hatte in Garsental vier untertänige Häuser.